06.05.2016

Beiträge 2024

Beitragsübersicht als PDF-Datei:


Beitragsordnung
Saisonbeiträge, Clubbeiträge und Spielgelder für Gäste werden vom Verein gemäß den nachstehenden Ausführungen erhoben.

Die Beiträge gelten für das jeweilige Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres.

A. Saisonbeiträge gelten nur im 1. Jahr. Der Beitrag für die Saisonmitglieder (§ 4 der Vereinssatzung) beträgt:

  1. für aktive Mitglieder 150,-
  2. für aktive Ehepaare 275,-
  3. für passive Mitglieder 40,-
  4. für passive Ehepaare 80,-
  5. für Jugendliche bis 7 Jahre ohne ein Elternteil als ordentliches Mitglied 32,50
  6. für Jugendliche bis 7 Jahre mit mindestens einem Elternteil beitragsfrei
  7. für Jugendliche von 8 bis 14 Jahre ohne ein Elternteil als ordentliches Mitglied 40,-
  8. für Jugendliche von 8 bis 14 Jahre mit mindestens einem Elternteil als ordentliches Mitglied 25,-
  9. für Jugendliche von 15 – 18 Jahre 55,-
  10. für Jugendliche bis 18 Jahre, für den 3. Jugendlichen einer Familie beitragsfrei
  11. für Studenten, Auszubildende von 19 – 28 Jahre 70,-

B. Clubbeiträge

Clubbeiträge werden grundsätzlich per Lastschriftverfahren eingezogen.
Bearbeitungsgebühr bei Überweisung oder Barzahlung 10,-

  1. für ordentliche Mitglieder 300,-
  2. für ordentliche Ehepaare 550,-
  3. für passive Mitglieder 80,-
  4. für passive Ehepaare 160,-
  5. für Jugendliche bis 7 Jahre ohne ein Elternteil als ordentliches Mitglied 65,-
  6. für Jugendliche bis 7 Jahre mit mindestens einem Elternteil beitragsfrei
  7. für Jugendliche von 8 bis 14 Jahre ohne ein Elternteil als ordentliches Mitglied 80,-
  8. für Jugendliche von 8 bis 14 Jahre mit mindestens einem Elternteil als ordentliches Mitglied 50,-
  9. für Jugendliche von 15 – 18 Jahre 110,-
  10. für Jugendliche bis 18 Jahre, für den 3. Jugendlichen einer Familie beitragsfrei
  11. für Studenten, Auszubildende von 19 – 28 Jahre 140,-

Ergänzung zu B 1. und B 2.
Um unsere Gastronomie zu unterstützen, werden zusätzlich nachstehende Verzehrbons mit dem Beitrag erhoben:
Sommerverzehrbon – gültig vom 01.04. – 30.09.    25,-
Winterverzehrbon – gültig vom 01.10. – 31.03.       50,-

Ergänzung zu B ab 16 Jahre
Außerdem sind im Kalenderjahr 5 Arbeitsstunden á 10,00 € (für Mitglieder ab 70 Jahre 5,- €) zu entrichten.
Es werden mit dem Beitrag              50,00 (25,- für Mitglieder ab 70 Jahre)
eingehalten.
Abgeleistete Arbeitsstunden werden im Folgejahr wieder gutgeschrieben.

Ergänzung zu A. und B.
Mitglieder der Beitragsgruppen A11 bzw. B11 sind verpflichtet, jedes Jahr bis zum 31. Januar unaufgefordert dem Vorstand einen Nachweis über das Bestehen eines Studien-oder Ausbildungsverhältnisses für die laufende Saison zuzusenden.
Bei fehlendem Nachweis wird der Beitrag für ordentliche Mitglieder berechnet.

Zuschläge:
für Selbstzahler             10,-
für nicht gerechtfertigte Rücklastschriften     10,-

  1. Ehrenmitglieder
    Ehrenmitglieder haben gem. § 5 Nr. 4 der Vereinssatzung keine
    Beiträge zu entrichten.
  2. Spielgeld für Gäste

Nach § 7 der Satzung dürfen von einem ordentlichen Mitglied eingeführte Gäste
gegen Zahlung einer Gebühr auf der Anlage Tennis spielen, wenn
es der allgemeine Spielbetrieb zulässt; allerdings nicht öfter als an
5 Tagen in der Saison.
Das Spielgeld beträgt pro Tag und Gast 10,- (für Schüler, Studenten und Auszubildende 5,-).
Das Spielgeld ist durch das Mitglied am gleichen Tage vor dem Spiel an den Clubwirt oder den Platzwart zu bezahlen. Der Clubwirt oder der Platzwart gibt
das Gastschild für die Platzreservierung aus.

Das Spielgeld entfällt für Mitglieder der Tennisvereinigung “Grün-Weiss
e.V. Heiligenhaus”, sowie des Tennisclubs “Rot-Weiß e.V. Heiligenhaus”,
sofern sie von einem Clubmitglied eingeladen werden.

  1. Zahlungsbedigungen
  2. Saison- bzw. Clubbeiträge, evtl. Umlagen, Verzehrbons etc. werden  innerhalb von ca. 4 Wochen nach der ordentlichen Hauptversammlung mittels SEPA-Mandat eingezogen.

Heiligenhaus, den 19. Februar 2017